Einführende Gesichtspunkte :
- Grad und Art der Schwerhörigkeit
- Erklärung des Audiogrammes (Freifeld, Luftleitung, Knochenleitung, Aufblähkurve, dB, Frequenzbreite Hz, Dynamikbreite)
- Wie hört das Kind, welche Frequenzen, Unbehaglichkeitsschwelle
- Welche Laute kann das Kind hören und welche nicht (Sprachfeld)
- Impedanzmessung, was wird gemessen und wozu (Mittelohrbelüftung)
Hörgerätetechnik :
- Funktionsweise eines Hörgerätes (Mikrophon, Verstärker, Hörer, Telefonspule, Erklären der Regelsysteme und Bedienungselemente)
- Ohrpassstück (Einsetzen, Reinigen, Hinweis auf regelmäßige Erneuerung, Gründe für auftretendes Rückkopplungspfeifen, verschiedene Materialien für Kinder, akustische Veränderungen wie Bohrungen und Hörner, Belüftungsbohrung)
Information zur Frühförderung, zuständige Förderschule für Hören:
- Kind sollte dort angemeldet werden!! - Vorteil von Zusatzinformationen, Hilfen im Alltag - besonders im Kleinkind- und auch im Kindergarten- und Schulalter
- Eltern können sich dort vorstellen -Adresse mitgeben
- Möglichkeiten der Hör-und Sprachförderung (Frühförderung speziell für den Hörbereich!)
- Hausspracherziehung Wechselgruppen etc. ansprechen
Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder, Bröderichweg 29, 48159 Münster;
Tel. 0251 / 2105-109; Fax. 0251 / 2105-202
Information zur Hörfrühförderung
Ergänzende Maßnahmen :
- Regelmäßige Kontrollen in der Pädaudiologie (Ohrbefund, Hörgeräte-Kontrolle)
- auf Kontrolle durch Pädakustiker/ HG-Akustiker hinweisen
- Information ggf. Aushändigen des aktuellsten Audiogrammes und der Hörgeräte-Kontrolle (Hörgeräte-Pass)
- auf die derzeitige Situation im Gesundheitswesen ansprechen (Zuzahlung bei Hörgeräten, Batterien, technische Hilfsmittel, Steuererleichterungen, evtl. Befreiung von Rundfunkgebühren, von Fahrten in öffentl. Verkehrsmitteln etc.)